Die Verantwortung für ordnungsgemäßen Betrieb
und Wartung der Pflanzenkläranlage liegt beim Betreiber.
Ob er sich dabei dritten bedient oder alles selbst ausführt,
ist seine subjektive Entscheidung und spielt für den Umfang
der für den Betrieb erforderlichen Kontroll- und Wartungstätigkeiten
keine Rolle.
Der laufende Betrieb erfordert einerseits regelmäßige
Kontrollen der einzelnen Bauteile auf Ihre Funktionstüchtigkeit
hin, und andererseits einfache Wartungstätigkeiten, die den
störungsfreien Betrieb der Pflanzenkläranlage gewährleisten.
Der zeitliche Aufwand dafür beträgt für Einzelkläranlagen
nach Auskunft vieler Betreiber monatlich ungefähr eine Stunde.