Eine Dreikammergrube kann in Rechteckbauweise oder in Rundbauweise
mit Betonfertigteilen errichtet sein.
Die erste Kammer beansprucht die Hälfte des gesamten Vorklärungsvolumens,
die zweite und dritte Kammer jeweils ein Viertel des Gesamtvolumens.
Der Volumensbedarf für Kleinstkläranlagen sollte 0,3
m³ /EGW nicht unterschreiten mindestens aber 3,5 m³
betragen. Die Wassertiefe in der Dreikammergrube sollte mindestens
1m betragen. Die Durchlässe von der ersten zur zweiten und
von der zweiten zur dritten Kammer sollten auf 2/3 der Wasserstandshöhe
angeordnet sein, wenn es planlich nicht anders vorgesehen ist.
Die Kammern untereinander müssen nicht absolut wasserdicht
hergestellt sein. Die Dichtheit der Dreikammergrube gegenüber
dem Außenraum ist selbstverständlich zu fordern. Prinzipiell
können bestehende Sammelgruben als Dreikammergrube durch
das Errichten von Betontrennwänden adaptiert werden. Dabei
muß aber die Dichtheit und die Möglichkeit der Klärschlammentnahme
aus allen drei Kammern gewährleistet sein.